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FUCK 175 – Die Geschichte des §175 in der deutschen Rechtsprechung

May 11th, 2011 — 11:59am

Lange Zeit wurden Schwule in der BRD als »175er« bezeichnet. Mitunter gab es Geschichten der Aneignung wie diese beiden: Der bekloppte Vater meines ersten Freundes kaufte ihm einen VW Käfer und sorgte dafür, dass das Nummernschild die 175 trägt. Oder: In einem eher grauseligen Schwulenschlager der 70er heißt es: »Wir fahren ’gen Italien – am 17. Mai, was ist schon dabei?«

Die Zahlenkombination 1 – 7 – 5 hat über hundert Jahre das Bild der Schwulen geprägt: Der § 175 des Strafgesetzbuches hat eine lange und unrühmliche Geschichte. Spannend ist es, sich diese Geschichte vor Augen zu führen, um zu verstehen, wie Communities von der Gesellschaft gesehen und wie sie unterdrückt werden. Besonders das Umgehen mit dem Thema in der Zeit von 1945 bis in die 70er Jahre spricht Bände und lässt einem das Kinn runterklappen.

"Fucking §175" - Illustration von Chris Campe

"Fucking §175" - Illustration von Chris Campe

Der Journalist Ronen Steinke hat in der Zeitschrift »Forum Recht« eine sehr gut lesbare Übersicht zu der Geschichte des § 175 geschrieben: “Ein Mann, der mit einem anderen Mann …“. Es lohnt sich, dies wirklich zu lesen. Quasi als Teaser haben wir einige Passagen des spannenden Beitrags hier zusammengefasst:

In der Zeit des Kaiserreichs

Ab 1871, wurde ein Vergehen wie folgt definiert: »Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.«

Dieses Gesetz, besonders auch die Verknüpfung von homosexuellem Akt (hier besonders der Analverkehr) und der Sodomie, basiert wiederum auf lang tradierten juristischen Vorstellungen, die teils bis ins tiefste Mittelalter reichen.

Um die Tragödie rund um den § 175 aber zu verstehen, muss besonders die Verschärfung unter dem Nazi-Regime betrachtet werden. Die Nationalsozialisten setzten die Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis herauf. So lautete ab 1935 der verschärfte § 175: »Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft. …«

Für den Begriff der »Unzucht« lieferte das Reichsgericht die Definition. Danach konnte gestraft werden, wenn »objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden [war], die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten zu erregen.« Eine gegenseitige Berührung erforderte dies nicht.

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges

Während einige deutsche RichterInnen auch mit Blick auf das Ausland arge Bedenken gegen § 175 geltend machten – so verurteilte 1951 das Landgericht Hamburg zwei homosexuelle Männer lediglich zu einer Ersatzgeldstrafe von 3 DM –, legten andere besonderen Ehrgeiz bei der Strafverfolgung an den Tag. 1950/51 ging eine Verhaftungs- und Prozesswelle durch Frankfurt. Zahlreiche Beschuldigte verloren ihre Stellung. Sechs Selbstmorde wurden bekannt. Von 1953 bis 1965 wurden in der BRD fast 100.000 Männer aufgrund des § 175 angeklagt, davon fast jeder zweite rechtskräftig verurteilt. Die Kriminalpolizei sprach dabei ganz offen von »karteimäßig erfassten Homosexuellen « und observierte Verdächtige.

Nach den Protesten 1973 änderte sich zum ers-ten Mal etwas in der juristischen Sichtweise auf Homosexuelle und der § 175 durchging seine erste große Reform und verschwand nach 1990 … In der DDR war seit 1957 niemand mehr wegen »einfacher« Homosexualität verurteilt worden.

Heute

Am 17. März 2002 beschloss der Bundestag die juristische Rehabilitierung von Männern, die vor NSGerichten als Homosexuelle verurteilt worden waren. Urteile bundesdeutscher Gerichte in Sachen »Unzucht zwischen Männern« hingegen blieben unangetastet und sind es bis heute. Diese Differenzierung verwundert, behielt doch der die Homosexuellen kriminalisierende Paragraph seine Wirkung auch nach dem Ende des »Dritten Reiches« bei.

Text: Ronen Steinke / Didine van der Platenvlotbrug
Illustration: Chris Campe

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